Ritterorden omtl
Registrierung und Statuten
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International Statutes

Kapitel I. Grundprinzipien OMTL
- Geschichte des Ordens
- Rechtliche Stellung des Ordens
- Sitz und Sprache des Ordens
- Zweck und Ziele des Ordens
Kapitel II. Organe des OMTL
- Dachverband des Ordens
- Ordensgrossmeister
- Grosskapitel (Vorstand)
- Sicherheitsrat des Ordens
- Generalkapitel (Versammlung der Mitglieder)
Kapitel III. Nationale Sektionen – Großkomturate OMTL
- Grosskomturat
- Grosskomtur
Kapitel IV. Örtliche Organisationen des OMTL
- Komtureien
- Fuehrung der Komturei
- Struktur und Mitgliedschaft
Kapitel V. Gewand, Insignien und Auszeichnungen OMTL
- Kleidung der Ritter
- Insignien und Dienstgrade OMTL
- Auszeichnungen und Ehrungen des OMTL
Kapitel VI. Finanzen OMTL
- Finanzierung des Ordens
- Finanzielle Kontrolle des Ordens
Kapitel VII. Schlussbestimmungen OMTL
- Erlöschen des Ordens
Kapitel I
Grundprinzipien OMTL
I/1. Geschichte des Ordens
Der Ordo Militaris Teutonicus Levantis wurde im Jahre 1311 durch König von Zypern Henry II. vom Geschlecht Lusignanz gegründet, der auch dem Orden Selbständigkeit in der Verwaltung erteilte. Zypern ist zu der Zeit Kreuzfahrerstaat gewesen. Die Stellung Zyperns ist in diesem Bezug außerordentlich gewesen, hauptsächlich aus dem Grund, dass nach dem Fall der letzten christenmenschliche Brückenköpfe (der Festung und der Stadt Akkon im Jahre 1291) in die moslemischen Hände, ist Zypern dem Heiligen Land der nächste Stuetzpunkt des lateinischen Christentums in dem östlichen Teil des Mittelmeers (in Levantis ) gewesen. Hierher zogen im Jahre 1291 die Zentralen der Ritterorden, und zwar der Orden der Tempelritter und der Orden der Johanniter. Der Orden der Deutschen Ritter verlagerte seine Leitung nach Venedig und im Jahre 1309 nach Malborg in Preußen. Das nutzte im Jahre 1311 der König von Zypern Henry II. vom Geschlecht Lusignan aus, dem sich dadurch die Möglichkeit öffnete, einen neuen Orden in Levantis, also im östlichen Teil des Mittelmeers, mit leicht geändertem Namen Ordo Militaris Teutonicus Levantis entstehen lassen. Dieser Orden entstand durch die Vereinung des Teils dem Henry II. verbliebenen treuen Ritter, die zum Militärorden der deutschen Ritter, dem Johanniterorden und dem Tempelritterorden angehörten.
Der Ordo Militaris Teutonicus Levantis, der auf Zypern entstanden ist, ist gleichzeitig einer der Nachfolger-Orden der Tempelritter, ähnlich wie Ordo de Montesa und Ordo Iesu Christi, die mit der Zustimmung des Papstes Klement V. von damaligen Herrscher auf der Pyrenäen-Halbinsel bei der Liquidation der Tempelritter in den Jahren 1307-1312 gegründet worden sind. Der eigentliche Orden der Tempelritter wurde folgend am 3. April 1312 auf Grund der Bulle Vox in Excelso (Himmelsstimme) aufgelöst.
Im Mittelalter und am Anfang der Neuzeit kämpfte der Ordo Militaris Teutonicus Levantis gegen die türkische Gefahr. Seit dem Jahre 1530 wuchs der Einfluss der Türken im Mittelmeer, was die Umsiedlung des Ordens von Zypern nach Venedig zu Folge hatte. Durch die Vernichtung Venedigs der Türken im 16. Jahrhundert kam es zum Tod der Mehrheit der Ordensmitglieder, was zum Folge die faktische Abdämpfung der militärischen Operationen des Ordens hatte, und seine sämtliche weitere Tätigkeit blieb nur formal.
Am 25. Mai 2006 wurde der Ordo Militaris Teutonicus Levantis nach Deutschland übertragen, wo er neu gestaltet und am 18. September durch seine Exzellenz Ordensgroßmeister Achim Bickel proklamiert wurde. Der Orden wurde 2007 als Schweizer Verein registriert ( ländlich – örtliche Zuständigkeit in CH-5035 Unterentfelden /Schweiz).
Am 13. Oktober im Jahre des Herrn 2007 nach dem Gottesdienst (den der Orden im Sankt Veits Dom auf der Prager Burg in die Wege leitete) zum siebenhundert jährigem Jubiläum der Festnahme und Ermordung der Tempelritter in Frankreich entschied der deutsche Ordensgroßmeister des Ordens Ordo Militaris Teutonicus Levantis seine Exzellenz Prof.Tutor Achim Bickel MdO über die Übertragung der Zentrale des Ordens in das „Herz Europas“ – in die Tschechische Republik, wo er neu angeordnet wird als internationale Organisation im Sinne des Gesetzes Nummer 116/85 Smmlg.
Der Ordo Militaris Teutonicus Levantis ist ein historisch militärischer Ritterorden. Der heutige Ordo Militaris Teutonicus Levantis ist ein moderner und fortschrittlicher Orden, der seine Geschichte ehrt und in der modernen Welt Fragen zu lösen hilft, welche die Grundbedeutung für die Menschheit sind ( Menschenrechte, Armut, Sicherheit, Freiheit).
I/2. Rechtliche Stellung des Ordens
Der Ordo Militaris Teutonicus Levantis (weiter OMTL oder auch Orden) wirkt in der Tschechischen Republik auf Grund des Gesetzes Nummer 116/85 Smmlg. vom 10. Dezember 1985 über die Bedingungen der Tätigkeit der Organisationen mit internationalem Element, womit für die Zwecke des oben zitierten Gesetzes internationale Organisationen verstanden werden. Fuer die Verbindlichkeiten des Ordens haftet das Ordensvermoegen; die finanzielle Haftung der Ordensmitglieder ist ausgeschlossen.
I/3. Sitz und Sprache des Ordens
Sitz des Ordens befindet sich auf Schloss Zbiroh, CZ-33808 Zbiroh (www.zbiroh.com).
Offizielle Sprache des Ordens ist Deutsch und Tschechisch. Der Orden ist jedoch international ausgerichtet und es koennen die Sprachen benutzt werden, mit denen man sich verstaendlich machen kann.
I/4. Zweck und Ziele des Ordens
Zweck des Ordens sind Schutz und Erhaltung des abendlaendischen Kulturgutes, dabei hegt er Achtung vor jedweder anderer Kultur und setzt sich fuer gegenseitiges Verstaendnis ein. Der Orden respektiert gleichermassen alle nicht extremen Glaubensrichtungen. Er ist bereit mit allen Organisationen und Staaten zusammenzuarbeiten, die seine Ziele teilen.
Zu den Hauptzielen des Ordens gehören historisch die Gebiete des Rechtsschutzes, die Sicherheit und Freiheit sowie eine karikative Tätigkeit. Neu werden noch weitere Gebiete abgedeckt, wie kulturelle und gesellschaftliche Werte. Auf dem Gebiet der Sicherheit bezieht heute der Orden vor allem Impulse der Europäischen Union – auch zur Erhaltung des Weltfriedens. Zur Erfüllung dieser Mission kommuniziert der Orden über seinen Marschall mit den militärischen Fraktionen der EU – Staaten (unter anderem durch die Europäische Konföderation der Offizieren in der Rente NATO), mit den polizeilichen Fraktionen der EU – Staaten (durch International Police Assoziation) und auch mit dem privaten Sicherheitssektor der EU (durch die Europäische Konföderation der Sicherheitsdienste).
Das Hospitalerprogramm des Ordens steht fuer alle Formen der Unterstuetzung von Alten, Kranken und sonstigen Beduerftigen. In diesen karikativen Gebieten werden individuelle Projekte realisiert, die den Menschen in schwierigen Lebenssituationen, sozial schwächeren Mitbürgern, helfen eine Lösung zu finden.
Der OMTL ist den Regeln der Demokratie verpflichtet und vertritt, solange der Ordenssitz in Tschechien ist, die freiheitlich demokratische Verfassung der Tschechischen Republik. Komtureien in anderen Laendern haben die dortige Verfassung zu respektieren.
Die Ordensritter bilden eine enge Gemeinschaft (Bruderschaft), die sich verpflichten, jedem Ritter in Not beizustehen. Vor allem sind sie angehalten, Beziehungen, Verbindungen und Geschaefte untereinander zu foerdern.
Kapitel II.
Organe des OTML
II/1. Dachverband des Ordens
Den Dachverband des Ordens bilden: Ordensgroßmeister, Grosskapitel und Generalkapitel.
II/2. Ordensgrossmeister
Der Ordensgrossmeister ist der hoechste Vorgesetzte des Ordens im Range eines Fuersten. Seine Aufgabe ist repräsentativ und exekutiv. Der Ordensgrossmeister steht an der Spitze des Grosskapitels, deren Sitzung er präsidiert. Er ist nicht berechtigt bei wichtigen Schritten selbständig zu handeln, wie zum Beispiel bei Sicherheitsproblemen, Änderung der Ordenssatzung oder bei Bewegungen des Eigentums des Ordens. In solchen Faellen muss er um die Zustimmung des Grosskapitels ersuchen. Finanzielle Bewegungen des Ordenskonto kann er mit einer zweiten Unterschrift (hier: Schatzmeister oder Generalsekretaer) taetigen. Umgekehrt koennen finanzielle Bewegungen nur mit der Unterschrift des Grossmeisters bewegt werden. Der Ordensgrossmeister ernennt alle Mitglieder des Grosskapitels in ihren Funktionen, und zwar zeitlich befristet oder unbefristet. Weiter ernennt er alle Komture oder er bestätigt mit seiner Unterschrift alle demokratisch gewählte Komturen. Der gruendende Grossmeister des Ordens, seine Exzellenz Achim Bickel, ist als Grossmeister unwiderruflich auf Lebenszeit manifestiert. Es sei denn er tritt ab und wird dann automatisch Ehrengrossmeister.
Zur Verfügung hat er einen Oberst und vier Mitglieder des Ordens als Schutzdienst.
Die Wahl eines neuen Ordensgrossmeisters bestimmt in Übereinstimmung mit dem Vermächtnis des vorhergehenden Ordensgrossmeisters die Bule Omne datum Optimum: das Grosskapitel ernennt einen Kapitelrat zum 1. Waehler, der einen Wahlkomtur und einen Ritter ernennt. Diese ernennen weiter je einen Wähler, diese weitere Wähler bis 12 Waehler bestimmt sind. Dieses Kollegium von zwölf Rittern wählt dann den neuen Ordensgrossmeister.
II/3. Grosskapitel (Vorstand)
Das Grosskapitel hat seine Sitzung mindestens einmal im Jahr. Der Grossmeister kann nach Bedarf ausserplanmaessige Sitzungen einberufen. Alle Grosskapitelraete haben die gleichen Abstimmungsrechte. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Ordnensgrossmeisters. Die Grosskapitelraete werden vom Grossmeister unbefristet berufen. Er kann sie aber jederzeit wieder abberufen. Ein abberufener Kapitelrat wird aber zum Ehrenkapitelrat ernannt. Das Grosskapitel besteht aus:
Ordensgrossmeister siehe Kapitel II. Absatz 1
Der Hochmeister vertritt den Ordensgrossmeister in den repräsentativen Aufgaben, und zwar zur Zeit der Erkrankung des Ordensgrossmeisters oder während seines Urlaubs. In exekutiven Sachen kann er den Ordensgrossmeister erst nach drei Monaten vertreten, maximal ein Jahr lang. Dann muss es zur Wahl eines neuen Ordensgrossmeisters kommen.
Zur Verfügung hat er einen Oberst und zwei Mitglieder des Ordens als Schutzdienst.
Der Ordensmarschall ist der höchste Repräsentant des Ordens für das Ressort der Sicherheit. Er ist der höchste Befehlsgeber der Schutzdienste des Ordens. In einzelnen Ländern wird er durch Provinzmarschalle vertreten, die seiner Führung unterliegen. Den Provinzmarschallen unterliegen dann die Oberste, die bei den örtlichen Organisationen ihren Sitz haben. Ausserdem ist der Marschall und sein Stab (je nach Verfuegung zusaetzlich aus dem Schutzdienst) zustaendig fuer das Zeremonialwesen (Kleidung, Orden, Urkunden, Ausruestung etc.) des Ordens.
Zur Verfügung hat er einen Generaloberst und zwei Mitglieder des Ordens als Schutzdienst.
Der Ordens-Generalsekretär ist der Administrator des Ordens. Sämtliche Informationen von allen Gebieten der Ordens-Tätigkeit konvergieren im Sekretariat (Ressort) der Zentrale des Ordens. Von hier werden sie direkt dem Ordensgrossmeister zugeleitet (falls erforderlich in Deutsch uebersetzt), oder umgekehrt vom Ordensgrossmeister ueber den Generalsekretaer zu den Funktionären und den Ordens-Mitgliedern. Ausnahme bilden Informationen mit Sicherheitsbelang, die dem Ordensgrossmeister vom Marchall direkt übergeben werden.
Zur Verfügung hat er zwei Mitglieder des Ordens als Schutzdienst.
Der Senechal des Ordens ist eine Person aus dem Ressort fuer ausländische Beziehungen. Er ist fuer diplomatische und Handelstätigkeiten unter den Komtureien und einzelnen Staaten der Welt zustaendig. Er haelt Kontakt zu anderen Ritterorden dieser Welt. Er organisiert die ausländischen Fahrten der Mitglieder des Grosskapitels.
Zur Verfügung hat er einen Oberst und zwei Mitglieder des Ordens als Schutzdienst.
Der Schatzmeister ist zustaendig fuer die Finanzen und die Eigentuemer des Ordens. Er macht die Finanzplanung des Ordens.
Zur Verfuegung hat er zwei Mitglieder des Ordens als Schutzdienst.
Der Hospitaler ist die Person, die im Orden das ganze Ressort der karikativen Tätigkeiten sichert. Das Hospitalerprogramm bildet alle Arten der Unterstützung Alten, Kranken, Kindern und allen bedürftigen Personen. Der Hospitaler hat zu seiner Verfügung Ordens- Helferinnen und -helfer, die sie/er selbst auswählt. Diese helfen die konkreten Aufgaben zu lösen.
Der Grossprior ist fuer den geistlichen Bereich des Ordens zustaendig. Er haelt die Verbindung zu den Kirchen oder Kulturorganisationen. Er sichert die Kirchenzeremonien für die Bedürfnisse des Ordens und ist zustaendig fuer die Organisation von Ritterschlagungen.
Grosskomturen des Ordens sind Personen, die zur Führung eines Grosskomturats ernannt werden. In jedem Staat der Welt kann nur ein Grosskomturat des Ordens errichtet werden. Der Grosskomtur sichert die Kommunikation zwischen seinen Komtureien und der Ordenszentrale.
II/4. Sicherheitsrat des Ordens
Der Sicherheitsrat des Ordens ist das Organ, das im Namen des Ordens offiziell zu Fragen der gesamten weltlichen Sicherheit seine Stellungnahmen äußert, wenn es fuer die Belange des Ordens zweckdienlich ist. Er nimmt Stellung zu Sicherheitskonflikten und ist durch seine Einstellung bemüht, durch seine Beziehungen alle Konflikte diplomatisch zu lösen. Der Sicherheitsrat trifft sich nach Bedarf auf Entscheidung des Marschalls und besteht aus dem Ordensgrossmeister, dem Ordensmarschall und dem Senechal des Ordens.
II/5. Generalkapitel (Versammlung der Mitglieder)
Das Generalkapitel trifft sich zu einer Sitzung einmal in fünf Jahren und es besteht aus allen Ordensrittern, die die Pflicht haben, die Versammlung zu besuchen. Die Mitglieder des Grosskapitels informieren hier die Ordensmitglieder über die Tätigkeit in den einzelnen Ressorts in der vergangenen Zeitspanne. Die Mitglieder bestimmen ueber die Satzung des Ordens mit einfacher Mehrheit.
Kapitel III.
Nationale Sektionen – Grosskomturate OMTL
Einzelne nationale Sektionen von Staaten werden Grosskomturate genannt. Mitglieder des Grosskomturates sind: Grosskomtur, Komture und Provinzmarschalle. Die Anzahl der Komture und der Provinzmarschalle richtet sich nach der Zahl der Komturen, die in einem Staat vereint sind.
III/1. Grosskomturat
Ein Grosskomturat wird nach der Entscheidung des Ordensgrossmeisters dann bestimmt, wenn in einem Staat moeglichst schon die dritte örtliche Organisation – Komturei – entstanden ist. Das Grosskomturat ist die zentrale Stelle für Auswertung und folgenden Transit der Informationen und Daten (die für die Funktion des Ordens prinzipiell sind) der einzelnen Komtureien des gegebenen Staates zur Zentrale des Ordens. Ein Grosskomturat wird vom Grosskomtur geleitet, dem die Komture unterstehen. Die Provinzmarschalle können auch Mitglieder des Grosskomturats werden; sie fallen aber auch weiter unter die Leitung des Ordensmarschalls.
III/2. Grosskomtur
Der Grosskomtur wird in sein Amt jede 10 Jahre durch die Leiter der örtlichen Filialen – Komturen der einzelnen Komtureien im gegebenem Staat – gewählt. Abermalige Wahl ist zulässig. Seine Ernennung bestätigt der Ordensgrossmeister, der allerdings berechtigt ist, sein Veto gegen die Wahl einlegen, ohne einen Grund aufzuführen. Für den Fall wird von den Komturen ein Ersatzmann gewählt. In anderen Faellen kann der Grosskomtur direkt durch den Grossmeister ernannt werden.
Die Grosskomturen sind gleichzeitig Mitglieder des Grosskapitels mit zeitmässig beschränkter Geltung. Diese Beschränkung wird auf die Ausübung ihres Amtes als Grosskomtur gebunden. Der Grosskomtur hat die gleichen Wahlrechte im Grosskapitel wie die anderen Ratsmitglieder.
Kapitel IV
Oertliche Organisationen des OMTL
IV/1. Komtureien
Die Komtureien – Organisationseinheit des Ordens – sind die Gebiete oder Staedte in gegebenen Staaten. Sie sind selbständige rechtliche und buchhalterische Einheiten. Die Präliminare der Komturei unterliegt der Zustimmung des Ordensgrossmeisters. Fuehrungsorgan der Komturei ist der Komtur. Im Ausland sind sie in Übereinstimmung mit der rechtlichen Ordnung des zuständigen Landes tätig. Ein Viertel des Jahreseinkommens der Komturei überweist der Komtur auf das Bankkonto der Ordenszentrale. Diese finanziellen Mittel werden für die Repräsentation und Aufwand der Leitung des Ordens und die Tätigkeiten der Ressorts benutzt.
IV/2. Fuehrung der Komturei
Eine Komturei wird aufgrund der Entscheidung des Ordensgrossmeisters errichtet, falls um ihre Gründung ein Ritter, der im konformen Landesgebiet lebt, ersucht. Dieser Ritter, falls er die Zustimmung erhaelt, wird dann als Komtur die Komturei als selbstaendige Organisationseinheit leiten. Der Komtur sichert den durchgehenden Transit der Informationen, Daten und Aufgaben (die fuer die kontinuierliche Funktion der Komturei des Ordens noetig ist) von der Komturei zum Grosskomturat oder direkt zur Ordenszentrale (Generalsekretatriat). Der Komtur fuehrt seine Komturei nach den Direktiven des Grosskomturs und des Generalsekretaers, die diese widerum vom Grosskapitel erhalten. Auf dem karikativem Gebiet arbeitet er mit dem Hospitaler des Ordens zusammen. Mit kultureller und gesellschaftlicher Taetigkeit hilft diese zur positiven Entwicklung von zwischenmenschlichen Beziehungen in seiner Komturei.
Zu seiner Unterstuetzung hat er einen Schatzmeister und einen Oberst.
Der Oberst steht in Verbindung zum Provinzmarschall des jeweiligen Landes oder direkt zum Marschall des Ordens. Ausser den Aufgaben des Schutzdienstes hilft er zur Verbesserung, Koordination und Integration der Rettungsdienste fuer den Fall von Naturkatastrophen, schweren Verkehrsunfaellen, Terroraktionen etc…
Der Schatzmeister der Komturei ist fuer die Finanzen, fuer die Buchhaltung und deren Abschluss zustaendig. Das Bankkonto der Komturei kann er nur zusammen mit dem Komtur bewegen.
IV/3. Struktur und Mitgliedschaft
Alle Ordensritter und Damen bilden die Basis des OMTL in der Komturei. Jeder Ritter oder jede Dame ist Mitglied einer Komturei. Diese Basis ist die Struktur der Komturei und diese Ritter bilden einen schmalen Bund, um die Aufgaben des Ordens zu erfuellen.
Zum ordentlichen Mitglied des Ordens kann jede unbescholtene, volljährige Person werden, die sich mit den Zielen des Ordens identifiziert und bereit ist für den Orden taetig zu werden. Niemand kann selbst um die Mitgliedschaft ersuchen, sondern er muss von einem anderen Ritter vorgeschlagen werden. Die Zustimmung oder Ablehnung steht nur dem Komtur zu. Eine Begründung wird nicht ausgegeben. Die Aufnahmebedingungen sind gesondert und einheitlich fuer den ganzen Orden vom Grosskapitel festgelegt.
Ehrenmitglieder werden nach der Entscheidung des Grosskapitels auf den Vorschlag des Ordensgrossmeisters ernannt, falls sie besondere Verdienste im Sinne des Ordens erworben haben.
Die aufgenommenen Ritter haben nach altem Adel- und Ritterrecht die Möglichkeit, sich Chevalier (edler Ritter) zu nennen und diese Bezeichnung zwischen oder vor ihrem Vornamen und Familiennamen aufzuführen.
Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, durch Ausscheiden oder durch Ausschluss.
Im Todesfall des Ordensmitglieds ist die absolute Pflicht jedes Ritters dem Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen. Das wird in dunkler Bekleidung (oder Uniform), mit Insignien und Ordensmantel durchgeführt.
Das Ausscheiden wird mittels Erklärung, die in der Form des bis zum 30. Juni des laufenden Jahres zugestellten eingeschriebenen Briefes durchgeführt, damit das Ausscheiden zum Ende des laufenden Jahres wirksam wird.
Kapitel V
Gewand, Insignien und Auszeichnungen des OMTL
V/1. Kleidung der Ritter
Jeder Ritter kann bei offiziellen Veranstaltungen, bei Sitzungen, bei Audienzen, bei Repraesentationen, bei Ritterschlagungen, in der Kirche oder sonstigen gesellschaftlichen Ereignissen die offizielle Uniform des OMTL tragen. Hierzu gibt es ein spezielles Uniformedikt. Dies ist aber nicht zwingend vorgeschrieben; er kann zum gleichen Ereignis auch mit (dunklem) Anzug auftreten.
Zwingend vorgeschrieben wird jedoch der Rittermantel des OMTL, soweit dies die Kleiderordnung des Ordens vorsieht. Ebenso sind die Farben der Maentel zwingend vorgegeben:
Grossmeister = Purpurmantel
Grosskapitel = hellblaue Maentel
Komture = rote Maentel
Damen = weisse Maentel
Ritter = schwarze Maentel
Die Maentel werden vom Orden gestellt.
V/2. Insignien und Dienstgrade OMTL
Vom Orden benutzte Insignien sind: Grosskette des Ordensgrossmeisters, Kette der Kapitelraete, Ritterkreuz, Ordensstern und die Ordensschärpe. Detaillierte Beschreibung, inklusive der Abbildung und der Art der Benutzung, sind durch die interne Richtlinie des Ordens festgelegt. Kraft seiner ueberlieferten Rechte ist der Ritterorden berechtigt (Adels-)Titel zu vergeben. Die Vergabe der Titel erfolgt vom Grosskapitel/Grossmeister.
Dienstgrade des Ordens:
Funktion Ordensgrossmeister = Dienstgrad Fürst
Funktion Hochmeister = Dienstgrad Marquis
Funktion Kapitelraete = Dienstgrad Graf
Funktion Provinzmarschall = Dienstgrad Vicomte
Funktion Komtur = Dienstgrad Baron
Dienstgrade sind vom Orden für die Zeit der Ausübung der Funktion ausgeliehen.
V/3. Auszeichnungen und Ehrungen des OMTL
Ordensgrossmeister, Senechal, Ordensmarschall und Grossprior des Ordens können im Namen des Ordens OMTL nach eigener Erwägung diese Auszeichnungen erteilen:
Auszeichnung OMTL für Rettung des menschlichen Lebens – Ordensgrossmeister (GM)
Auszeichnung OMTL für karitative Tätigkeit – GM, Hospitaler
Auszeichnung OMTL für diplomatische Tätigkeit – GM, Senechal
Auszeichnung OMTL für den Dienst dem Frieden – GM, Marschall
Auszeichnung OMTL für Tapferkeit – GM, Marschall, Hospitaler
Auszeichnung OMTL für Mut – GM, Marschall, Hospitaler
Auszeichnung OMTL für die Durchsetzung von Rechten – GM, Marschall
Auszeichnung OMTL für wirtschaftliche Zusammenarbeit – GM, Schatzmeister, Senechal
Grosskomtur und Komtur des Ordens können im Namen des OMTL Ordens nach eigener Erwägung diese Auszeichnungen erteilen:
Auszeichnung OMTL für die Entwicklung der Kultur – Grosskomtur, Komtur
Auszeichnung OMTL für die Aufrechterhaltung der nationalen Traditionen – Grosskomtur, Komtur
Auszeichnung OMTL für gemeinnützige Tätigkeit – Komtur
Auszeichnung OMTL für Hilfe in Not – Komtur
Kapitel VI
Finanzen OMTL
VI/1. Finanzierung des Ordens
Einnahmen des OMTL fließen aus der Registrierungsgebühr und Beiträgen der Mitglieder, Sponsoring und Erträgen aus den vom Orden veranstalteten Aktionen. Der Orden kann materielles und auch unmaterielles Vermögen erwerben und zweckgebundene Fonds errichten. Die Einzelheiten wie Aufnahmegebuehr und Beitraege bestimmen die finanziellen gesonderten Richtlinien des Ordens.
Der Finanzhaushalt des OMTL wird auf die Haushaltspläne der einzelnen Ressorts des Ordens, die von den Raeten des Grosskapitels geleitet werden, und die Haushaltspläne der einzelnen Komtureien abgestimmt und entsprechend verteilt. In den Haushalten der Komtureien ist auch die Summe für das Funktionieren des Grosskomturats (falls errichtet ist) inbegriffen. Der Finanzhaushalt des OMTL wird vom Ordensgrossmeister gebilligt, auf Grund der vom Schatzmeister des Ordens vorgelegten Unterlagen. Kapitelraete und die einzelnen Komturen haben die Pflicht ihre Kostenvoranschläge für das nächste Jahr und gegebenenfalls weitere Anforderungen dem Schatzmeister vorzulegen. Dieser ist verpflichtet die Unterlagen auszuwerten und dem Ordensgrossmeister zur Bewilligung des Finanzhaushaltes vorzulegen.
Über die finanziellen Mittel des OMTL kann der Ordensgrossmeister und von ihm beauftragte Mitglieder verfügen. Zur Verfügung über höhere Summen als der bewilligte Haushaltsplan, ist die Zustimmung des Ordensgrossmeisters nötig. Zum Erwerb oder Veräußerung des materiellen Eigentums OMTL ist immer die Zustimmung des Grosskapitels nötig.
VI/2. Finanzielle Kontrolle des OMTL
Die finanzielle Kontrolle ist ein Kontrollorgan des OMTL. Sie hat drei Mitglieder, die vom Generalsekretär aus den Reihen der OMTL Ritter ernannt werden. Pflicht ist die Kontrolle der Finanzwirtschaft OMTL in der Ordenszentrale und in allen Komtureien des Ordens. Jaehrliche Vorlage des Berichtes vom Vorsitzenden der Finanzkontrolle oder seinem beauftragten Mitglied bei der Sitzung des Generalkapitels.
Kapitel VII.
Schlussbestimmungen OMTL
VII/1. Ordenswappen
Das Ordenswappen begleitet den Orden vom Anfang an. Gleich wie der Orden, so lief auch das Ordenswappen durch die historische Entwicklung. Das gegenwärtiges Wappen hat mehr als hundert Jahre unveränderte Symbole. Im Jahre 2007 wurde er fuer die grafische Benutzung besser ausgefuehrt.
Der Schild des Ordens ist gevierteilt mit einem mittleren Schildchen. Der rechte obere Teil des Schildes beinhaltet das achteckiges Ordenskreuz der Tempelritter, purpurfarben im weißen Feld. Der rechte untere Teil des Schildes beinhaltet das achteckige Ordenskreuz der Johanniter, weiße Farbe im roten Feld. Im linkem unteren Teil des Schildes ist das Ordenskreuz der Deutschen Ritter, schwarze Farbe im weißen Feld. Im linken oberen Teil des Schildes ist aus drei waagerechten, unter sich eingeordneten weißen und roten Streifen die Preußische Flagge zusammengelegt. Im mittleren weißen Streifen ist das Ordenskreuz der deutschen Ritter in schwarzer Farbe platziert. Im mittleren Herzschildchen ist der Preußische Adler, schwarze Farbe im weißen Feld. Über das Schild ragt die Königskrone mit fünf sichtbaren Bügel. Entlang des Schildes an beiden Seiten sind Ketten hinunter gelassen; die Kette ist unter dem Schild verbunden. An der Verbindung hängt das Ordenskreuz der Deutschen Ritter, von ihm laufen links und rechts vom Schild Ronen. Auf ihnen bäumen sich zwei geflügelte Einhorns auf, die gegenüber stehen, also mit dem Kopf zum Schild. Unter den Ronen um das aufgehängte Ordenskreuz der Deutschen Ritter in schwarzer Farbe ist ein zweimal umgeschlagenes Band mit der schwarzen deutschen Inschrift GOTT MIT UNS, das das historische Motto des Ordens ist. Das ganze Wappen liegt auf einem Hermelin- Königsmantel (mit den Schwänzchen der Hermelins), verhaspelt mit goldener Schnur und überhöht von der königlichen Krone mit fünf sichtbaren Bügeln.
Ordenswappen hat folgenden Aussagewert:
Symbole, die in dem gevierteilten Schild aufgeführt sind, beweisen die Gleichberechtigung der deutschen Ritter, Johanniter und Tempelritter in der neuen Ritterallianz. Souveräne Stellung jedes dieser Ordens ist von großer Bedeutung gewesen, und trotzdem schafften sie einmalige gleichberechtigte Vereinigung zu gestalten. Symbole des Preußischen Staates und das Ordensmotto (ist das Motto des Königshauses) beweisen bedeutende historische Bindung zu diesem Staat. Hermelin – Mantel und königliche Kronen im Wappen weisen die Gründung durch den Herrscher nach. Einhorns sind im Christentum Symbole der Kraft und der Reinheit.
VII/2. Gründungsmitglieder des Ordens in der Tschechischen Republik
Die untenstehenden Gründungsmitglieder des Ordens, der in der Tschechischen Republik staatlich registriert ist, sind für ihre Verdienste der Entfaltung des Ordens geehrte Persönlichkeiten, denen der Ordensgrossmeister die lebenslaengliche Ehrenmitgliedschaft mit allen Insignen erteilte.
VII/3. Erlöschen des Ordens
Der OMTL kann nur durch freiwillige Auflösung des Ordens erlöschen, wenn mindestens zweidrittel der Mitglieder zustimmen, die bei der Versammlung des Generalkapitels anwesend sind. Oder er kann durch eine rechtskräftige Entscheidung des Innenministeriums der Tschechischen Republik gelöscht werden.
Gegeben am 5.2.2008
Prof.-Tutor Achim Bickel MdO
Ordensgroßmeister
Georg Eckstein
Hochmeister